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BEEG, BErzGG - Elterngeld, Erziehungsgeld



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BEEG, BErzGG - Elterngeld, Erziehungsgeld




Vertrauenschutz für vor Einschränkung des BErzGG für Ausländer geborene Kinder



BSG 14 REg 1/94, U.v. 22.02.95, IBIS e.V.: C1097, EZAR 455 Nr. 9 Die Einschränkung des Erziehungsgeldan­spru­ches ab 1.7.93 auf Ausländer mit Aufenthaltsberechtigung oder -erlaubnis gilt nicht für vor die­sem Zeit­punkt ge­borene Kinder.
BSG 14 REg 1/95, U.v. 06.09.95, IBIS e.V.: C 1156, EZAR 455 Nr. 10 Die Einschränkung des Erziehungsgeldan­spru­ches ab 27.6.93 auf Ausländer mit Aufenthaltsberechtigung oder -erlaubnis gilt auch für vor diesem Zeit­punkt ge­zeugte, aber erst danach geborene Kinder.
BSG 14 REg 7/94, U.v. 22.02.95 - EZAR 457 Nr. 11 Die Einschränkung des Erziehungsgeldan­spru­ches für nach dem 30.6.89 geborene Kinder gilt auch für rechtskräftig anerkannte Asylberech­tigte, die den geforderten Aufenthaltstitel noch nicht besitzen.
LSG Hessen L-6/Eg-309/95 v. 20.09.95, IBIS e.V.: C1160 Mit der Änderung des § 1 BErzGG zum 23.6.1993 beabsich­tigte der Gesetzgeber, den Anspruch auf denjenigen Personenkreis zu begrenzen, von dem zu erwarten ist, daß er auf Dauer in Deutschland bleiben werden (BT-Drs 12/4401, S. 46). Im Hinblick auf die hier maßgebliche (Altfall)regelung zur Erteilung einer Aufenthaltsbefugnis, die durch des Ausschluß des Verlänge­rungsverbotes des § 34.2 AuslG gekennzeichnet ist, ist diese Erwartung jedoch gleichfalls angebracht, so daß sich die erteilte Aufenthaltsbefugnis in ihrer Qualität in Bezug auf die Dauer des Aufenthalts von derjenigen ei­ner Aufenthaltsberechtigung im Ergebnis nicht mehr unterscheiden lässt und damit im Rahmen der Erzie­hungsgeld­regelung dieser Aufenthaltsberechtigung i.S.v. § 1 BErzGG gleichsteht. Letzlich kann dies jedoch dahinstehen, da das Kind vor Inkrafttreten der Neufassung geboren ist und aufgrund Vertrauensschutzes nicht unter die Neu­regelung fällt, vgl. BSG 14 REg 4/95, U.v. 06.09.95.


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