FG Baden-Württemberg 8 S 1/05, B. v. 22.03.05, EFG 2005, 980; www.fluechtlingsinfo-berlin.de/fr/docs/C2638.pdf Anspruch auf Kindergeld bei rückwirkendem Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung.
Ein Ausländer hat Anspruch auf Kindergeld, wenn er im Besitz einer Aufenthaltsberechtigung oder Aufenthaltsgenehmigung ist. Das Tatbestandsmerkmal "im Besitz" ist im Lichte der jüngsten Rspr. des BVerfG (1 BvL 4/97 u.a., B.v. 06.07.0ß5, NVwZ 2005, 201) entgegen der bisher in Rspr. und Literatur vertretenen Auffassung nicht wörtlich zu begreifen, sondern vielmehr verfassungskonform dahingehend auszulegen, dass lediglich die materiell-rechtlichen Voraussetzungen vorliegen müssen. Dies gilt zumindest für die Fälle, in denen der Aufenthaltstitel nachträglich erteilt wird.
FG Köln 14 K 2405/13 U.v. 07.05.14 www.fluechtlingsinfo-berlin.de/fr/docs/C2637.pdf Anspruch auf Kindergeld bei rückwirkend erteilter Aufenthaltserlaubnis ab dem Zeitpunkt der Gültigkeit der Aufenthaltserlaubnis, nicht erst ab Datum der Erteilung (entgegen DA-FamEStG 2013 DA 62.3.1 Abs. 3). Die Revision wurde zugelassen.
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