BSG B 10 KG 2/06 B v. 14.11.06 sowie B 10 KG 4/06 B v. 01.12.06 www.bundessozialgericht.de, www.sozialgerichtsbarkeit.de Zwei Einzelfälle zu Kindergeldansprüchen u.a. nach deutsch-jugoslawischem Sozialabkommen für in D erwerbstätige Bürgerkriegsflüchtlinge mit Duldung, Aufenthaltsgestattung bzw. Aufenthaltsbefugnis. Das BSG lehnte die Ansprüche aus Anfang der 90er Jahre ab. Offenbar hatten Kläger wie auch das BSG nach so langer Zeit große Probleme mit der Rekonstruktion des Sachverhaltes.
BFH III R 54/02, U.v. 22.11.07www.bundesfinanzhof.deKein Kindergeld nach Art. 28 deutsch-jugoslawisches Sozialabkommenfür Bezieher einer Unfallrente nach SGB VII. Als Arbeitnehmer i.S. des Abkommens gelten nur Ausländer, die in Deutschland beschäftigt sind oder anschließend Leistungen aus der Kranken- oder Arbeitslosenversicherung beziehen.
BFH III R 79/03, U.v. 21.02.08, www.fluechtlingsinfo-berlin.de/fr/docs/C2171.pdf Kein Kindergeld nach dem Sozialabkommen mit der SFR Jugoslawienfür nur geringfügig beschäftigte Arbeitnehmer, für die der Arbeitgeber pauschale Sozialversicherungsbeiträge abführt.