FG Münster 4 K 4828/02 Kg, U.v. 17.11.03, EFG 2004, 273, Revision anhängig beim BFH VIII R 100/03. Ein geduldeter Bürgerkriegsflüchtling aus Bosnien/Herzegowina hat keinen Anspruch auf Kindergeld nach Art. 28 des deutsch-jugoslawischen Abkommens, wenn er nicht als Arbeitnehmer, sondern ausschließlich selbständig tätig ist.
BSG B 10 EG 3/04 R, U.v. 23.09.04, www.asyl.net/dev/M_Doc_Ordner/6287.pdf