FG Köln 3 K 3355/97 U.v. 28.06.01, InfAuslR 2001, 430Anspruch auf Kindergeld für türkische Arbeitnehmer unabhängig von der Qualität ihres Aufenthaltstitels gemäß Art 4 Abs. 1 ARB 3/80 EWG-TR (hier: bei Besitz einer Aufenthaltsbefugnis). Während des Bezugs von Unterhaltsgeld ist der Kläger gegen ein oder mehrere Risiken der Sozialversicherung i.S.d. Art. 2 ARB 3/80 eingebunden, gemäß Art. 3 Abs. 1 ARB 3/80 verleiht der ARB dem Kläger einen individuellen Rechtsanspruch vor den nationalen Gerichten, auch fällt das Kindergeld als Familienleistung in den sachlichen Geltungsberech des Gleichbehandlungsgebots nach AR 3/80 (vgl. EuGH C 262/96 v. 04.05.99).