FG Düsseldorf 18 K 6552/00 Kg (PKH) - rechtskräftig -, B.v. 13.02.01, EFG 2001, 576; IBIS e.V. C1634. Dem Kläger ist für die Klage auf Kindergeld PKH zu bewilligen. Zum einen lässt sich die Erfolgsaussicht auf Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses von Ausländern mit Aufenthaltsbefugnis vom Kindergeld (§ 62 Abs. 2 S. 1 EStG) stützen, vgl. BFH VI B 134/00 v. 13.09.00 (Frage der Vereinbarkeit mit dem Gleichheitssatz, Art. 3 Abs. 1 GG). Zum anderen hat die Klage auch im Hinblick auf Art. 3 Abs. 1 ARB 3/80 EWG-Türkei und die hierzu ergangene Entscheidung des EuGH v. 04.05.99 (Sürül), Aussicht auf Erfolg (wird ausgeführt, siehe weiter unten).