BFH VI B 66/00 B.v. 29.05.00, BFH/NV 2000, 1459, IBIS e.V. C1599www.fluechtlingsinfo-berlin.de/fr/docs/C1599.pdf (Vorinstanz FG Hamburg I 690/99 v. 08.02.00) Den Klägern wurde Prozesskostenhilfe bewilligt, da die Frage, ob die Regelung des § 62 Abs. 2 S. 1 EstG, wonach Ausländer ohne gesicherten aufenthaltsrechtlichen Statuskein Kindergeld erhalten, mit Art. 3 GG vereinbar ist, ist. Gegenstand mehrerer beim Senat anhängiger Revisionsverfahren und damit noch nicht abschließend geklärt (Anmerkung: Dem Beschluss ist nicht zu entnehmen, um welchen Aufenthaltsstaus, welches Herkunftsland etc. es vorliegend geht).