LSG Hessen L 6 K G 1480/96, U.v. 07.06.00, InfAuslR 2001, 183; IBIS C1625 Anspruch auf Kindergeld für Pflegekinder mit einer Duldung. Der Kläger erfüllt mit einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis die Voraussetzungen nach BKGG. Auch die Kinder erfüllen die Voraussetzungen "Wohnsitz und gewöhnlicher Aufenthalt", da das Bundesamt für sie die Voraussetzungen des § 53 Abs. 4 festgestellt hat. Es kommt maßgeblich darauf an, ob für die Kinder die Prognose eines nicht absehbaren Daueraufenthaltes in Deutschland gerechtfertigt ist.