Brief Word



Yüklə 5,87 Mb.
səhifə1298/2201
tarix07.01.2022
ölçüsü5,87 Mb.
#89192
1   ...   1294   1295   1296   1297   1298   1299   1300   1301   ...   2201

BKGG / EStG - Kindergeld




Wohnsitz und gewöhnlicher Inlandsaufenthalt des Kindes



LSG Rheinland-Pfalz L 5 Kg 44/95 v. 10.10.96, IBIS e.V.: C1155, InfAuslR 1997, 117; ZfF 1998, 111: Für den Kindergeldanspruch genügt ein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt des Kindes in Deutschland, eine Aufenthaltser­laubnis oder -berechtigung benötigt das Kind (im Unterschied zum anspruchsberechtigten Elternteil) nicht - vgl. § 1 BKGG.
FG Ba-Wü 12 K 113/97, B. v. 01.10.98 (rechtskräftig), EFG 1999, 179, IBIS C1585. Ein aufgrund unanfechtbaren Bescheids des Bundesamtes anerkannter Konventionsflüchtling hat ab dem Monat der Rechtskraft der Anerkennung Anspruch auf Kindergeld (ebenso DA Einkommenssteuergesetz 62.4.2, Bundessteuerblatt 2000 Teil I, S. 648 f. zu § 62 EStG, Kindergeld - Anspruchsberechtigte - IBIS e.V. C1556).
Der Anspruch kann auch nicht ausgeschlossen werden, weil das Kind keinen Inlandswohnsitz hätte. Für den Begriff des Wohnsitzes des Kindes in § 63 Abs. 1 S. 3 EStG gilt die Begriffsbestimmung des § 8 AO. Kinder teilen nach dieser Bestimmung grundsätzlich den Wohnsitz der Eltern, solange sie sich noch nicht persönlich und wirtschaftlich vom Elternhaus getrennt haben. Ausweislich der Haushaltsbescheinigung lebt das Kind seit seiner Geburt im Haushalts des Klägers. Ausländerrechtliche Beschränkungen haben für die Begründung eines steuerrechtlich beachtlichen Wohnsitzes keine Bedeutung (DA FamEstG Anh. 1, Anwendungserlass zu § 8 Abs. 1 S. 3 AO).

Yüklə 5,87 Mb.

Dostları ilə paylaş:
1   ...   1294   1295   1296   1297   1298   1299   1300   1301   ...   2201




Verilənlər bazası müəlliflik hüququ ilə müdafiə olunur ©www.muhaz.org 2025
rəhbərliyinə müraciət

gir | qeydiyyatdan keç
    Ana səhifə


yükləyin